Tierwohl - RAUS

Die Teilnahme am ethologischen Programm RAUS des Bundes ist freiwillig. Mit diesem Programm soll das Wohlbefinden der Nutztiere durch regelmäßigen Auslauf ins Freie verbessert werden.

Betroffene Tierarten: Rindvieh, Pferdeartige, Ziegen, Schafe, Schweine, Kaninchen, Geflügel, Bisons und Hirsche.

Sämtliche Individuen einer Tierkategorie müssen gemäß den Programmanforderungen gehalten werden, um beitragsberechtigt zu sein.

Weidetiere benötigen

  •  vom 1. Mai bis am 31. Oktober mindestens 26 Tage pro Monat Auslauf auf einer Weide;
  •  vom 1. November bis am 30. April mindestens 13 Tage pro Monat Auslauf auf einer Auslauffläche oder einer Weide.

Schweine, Kaninchen und Geflügel müssen täglich mehrere Stunden Auslauf haben.

Nützliche Informationen

Kontrollen

Der Betriebsleiter muss nachweisen, dass die Tiere den Anforderungen entsprechend Auslauf haben. Die Infrastruktur muss vorhanden, funktionsfähig, konform sein und gebraucht werden.

Der Auslauf muss dokumentiert werden:

  • spätestens nach drei Tagen
  • pro Tiergruppe mit gemeinsamem Auslauf oder pro Einzeltier
  • das Auslaufjournal der letzten zwei Jahre muss gezeigt werden können

Wenn die Anforderungen an den Auslauf durch das Stallhaltungsystem gewährleistet sind, muss der Auslauf nicht dokumentiert werden. Beispiele:

  • Mastmuni: der Liegebereich und der Fressbereich sind nur durch einen nicht überdachten Laufhof verbunden. Wenn die Tiere das ganze Jahr über so gehalten werden, muss der Auslauf nicht dokumentiert werden.
  • Milchkühe: der Melkraum ist nur durch einen ungedeckten Laufhof zugänglich. Der Winterauslauf muss nicht dokumentiert werden. Wenn Galtkühe von der Herde getrennt gehalten werden, muss der Winterauslauf für diese Tiergruppe jedoch dokumentiert werden. Die Weidegänge im Sommer müssen für Milch- und Galtkühe dokumentiert werden.
  • Aufzuchtrinder mit täglichem Zugang zu einem Laufhof im Winter, die nachts drinnen gehalten werden: der Winterauslauf muss dokumentiert werden. Bei Rindern, Wasserbüffeln, Pferdeartigen, Ziegen und Schafen, denen während einer gewissen Zeitspanne täglich Auslauf gewährt wird, muss nur am ersten und am letzten Tag dieser Zeitspanne eine entsprechende Eintragung im Auslaufjournal gemacht werden.

Der Betriebsleiter muss nachweisen, dass die Tiere den Anforderungen entsprechend Auslauf haben. Die Infrastruktur muss vorhanden, funktionsfähig, konform sein und gebraucht werden. 

Der Auslauf muss dokumentiert werden:

  • spätestens nach drei Tagen
  • pro Tiergruppe mit gemeinsamem Auslauf oder pro Einzeltier
  • das Auslaufjournal der letzten zwei Jahre muss gezeigt werden können

Wenn die Anforderungen an den Auslauf durch das Stallhaltungsystem gewährleistet sind, muss der Auslauf nicht dokumentiert werden.

Beispiele:

  • Mastmuni: der Liegebereich und der Fressbereich sind nur durch einen nicht überdachten Laufhof verbunden. Wenn die Tiere das ganze Jahr über so gehalten werden, muss der Auslauf nicht dokumentiert werden.
  • Milchkühe: der Melkraum ist nur durch einen ungedeckten Laufhof zugänglich. Der Winterauslauf muss nicht dokumentiert werden. Wenn Galtkühe von der Herde getrennt gehalten werden, muss der  Winterauslauf für diese Tiergruppe jedoch dokumentiert werden. Die Weidegänge im Sommer müssen für Milch- und Galtkühe dokumentiert werden.
  • Aufzuchtrinder mit täglichem Zugang zu einem Laufhof im Winter, die nachts drinnen gehalten werden: der Winterauslauf muss dokumentiert werden.

Bei Rindern, Pferdeartigen, Ziegen und Schafen, denen während einer gewissen Zeitspanne täglich Auslauf gewährt wird, muss nur am ersten und am letzten Tag dieser Zeitspanne eine entsprechende Eintragung im Auslaufjournal gemacht werden.