Gewässerschutz

Gewässerschutz

Die 2019 in Konsultation gebrachte AP 22+ sieht Folgendes vor:

Die Einhaltung der auf den Einzelbetrieb bezogenen landwirtschaftsrelevanten Vorgaben der Gewässerschutzgesetzgebung soll analog der artgerechten Haltung der Nutztiere (Tierschutz) in den Ökologischen Leistungsnachweis integriert werden. Damit kann der Vollzug gestärkt werden und Verstösse auf Landwirtschaftsbetrieben gegen die gesetzlichen Vorgaben werden direkt und in der ganzen Schweiz rechtsgleich mit Kürzungen von Direktzahlungen sanktioniert.

Das Ziel dieser Kontrollen ist es, die grössten Risiken einzudämmen. Die Anforderungen sind nicht neu, wurden aber bis jetzt nicht systematisch kontrolliert. 2019 hat das Amt für Umwelt (AfU) die FIPO beauftragt, auf 30 Landwirtschaftsbetrieben Testkontrollen durchzuführen. Ziel dieser Übung war es, sich mit den Kontrollpunkten vertraut zu machen und die Methode der Selbstdeklaration zu überprüfen.

Nützliche Informationen

Kontrollen

Bei der Frühjahrserhebung 2022 muss jeder Betrieb das Ergebnis der 13 Kontrollpunkte in GELAN in Form einer Selbstdeklaration aktualisieren. Auf diese Weise kann jeder Betriebsleiter/jede Betriebsleiterin seine/ihre Mängel und vorhandenen Risiken erkennen und sich Überlegungen dazu machen, um diese so schnell wie möglich zu korrigieren.

Im Laufe des Jahres wird fast jeder vierte Betriebe im Bereich Gewässerschutz kontrolliert. Alle diese Kontrollen werden mit den OeLN-Kontrollen koordiniert. Wird bei diesem Besuch eine Nichtkonformität festgestellt, erhält der Betriebsleiter/die Betriebsleiterin eine Frist von 3 Monaten, um diesen Mangel zu beheben.Wenn diese Frist nicht ausreicht, kann der Betriebsleiter/die Betriebsleiterin dem Amt für Umwelt auch eine längere Frist vorschlagen. Diese Testkontrollen haben bei festgestellten Mängeln, ausser im Falle von schwerwiegenden Verstössen, keine finanziellen Sanktionen zur Folge.

Dienstleistungen

Wichtige Informationen finden Sie in den technischen Merkblättern “Gewässerschutz in der Landwirtschaft“ und “die Liste der Kontrollpunkte“, welche Sie unter “Anweisungen und Anforderungen“ finden.

Für diesbezügliche Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt für Umwelt, Abteilung Gewässerschutz unter 026 305 37 60 oder Grangeneuve unter 026 305 58 00.