GMF

Vom Beitrag für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF) profitieren Betriebe, die den Futterbedarf vorwiegend durch Gras, Heu, Emd und Grassilage decken. Der Beitrag wird jährlich pro ha Grünlandfläche ausgerichtet. Gemäss Art. 19 und 20 der LBV zählen die Wiesen im Sömmerungsgebiet nicht zur Grünlandfläche und sind deshalb nicht GMF-beitragsberechtigt.

Nützliche Informationen

Kontrollen

Der Betriebsleiter muss jedes Jahr eine Futterbilanz erstellen, um zu belegen, dass er die Anforderungen des vorangehenden Jahres erfüllt. Die Bilanz wird anhand der GMF-Methode des BLW berechnet. Die Futterbilanz umfasst generell alle raufutterverzehrenden Nutztiere. Es wird empfohlen, die Futterbilanz mit demselben Programm wie für die Nährstoffbilanz zu berechnen oder berechnen zu lassen.

Die für die Berechnung verwendeten Daten müssen korrekt und plausibel sein (Viehbestand, Flächen, Kauf und Verkauf von Futter, Menge an Kraftfutter, ...).

Vorzubereitende Dokumente:

  • «Definitive und abgeschlossene» GMF-Futterbilanz des Vorjahres
  • Feld- oder Wiesenkalender des Vorjahres
  • Rechnungen oder Lieferscheine für Käufe / Verkäufe von Futtermitteln
  • Rechnungen oder Lieferscheine für Kraftfutter
  • Rechnungen vom Mähdreschen oder Lieferscheine beim gleichzeitigen Anbau von Körnermais und Silo- oder Grünmais.