Mit der parlamentarischen Initiative 19.475 werden ab 2023 Beiträge zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit eingeführt. Dazu gehören die Förderung einer angemessenen Bodenbedeckung (neu) sowie die Förderung bodenschonender Anbautechniken in Hauptkulturen auf Ackerflächen (ehemalige Massnahme des Ressourceneffizienzbeitragsprogramms).
Die Teilnahme an diesen zwei Programmen ist freiwillig.
Diese Massnahme zielt darauf ab, im Sommer oder Herbst den Anbau von Gründüngungen und Zwischenfutter zu fördern, damit der Boden möglichst lange bedeckt ist. Der Humusgehalt im Kulturland wird dadurch verbessert und die Erosions- und Verdichtungsgefahr verringert.
Diese Massnahme zielt darauf ab, den Einsatz intensiver Bodenbearbeitungsgeräten einzschränken, um die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten.
Für Direktsaat, Streifensaat und Mulchsaat wird ein Beitrag von Fr. 250.- / ha gewährt. Nicht beitragsberechtigt sind Weizen oder Triticale nach Mais, Zwischenkulturen und Kunstwiesen mit Mulchsaat .
Im OeLN muss der Betriebsleiter die Massnahmen bezüglich Bodenbearbeitung, Aussaat/Pflanzung, Pflanzenschutz, Zwischenkulturen, Wiesen und Weiden, Ernte-/Mäh-/Weide-/Abschlegeltermine, Erträge und bei Ackerkulturen Sorten und Vorkulturen aufzeichnen. Zusätzliche Anforderungen zur Kontrolle dieser zwei Massnahmen braucht es nicht.
Vorzubereitende Dokumente:
Feld- oder Wiesenkalender des laufenden und des vergangenen Jahres
Kaufbeleg von Zwischenkultursaatgut
ÖLN-Dossier
Betriebsleiter, die einen Antrag auf Direktzahlungsarten stellen, müssen gegenüber den Vollzugsbehörden nachweisen, dass sie die Anforderungen der betreffenden Direktzahlungsarten erfüllen oder erfüllt haben. Enthält der Feld- oder Wiesenkalender nicht alle für die Kontrolle notwendigen Angaben oder ist kein Kaufbeleg für Saatgut vorhanden, gelten die Bedingungen als "nicht erfüllt". Je nach Kontrollperiode kann auch eine Besichtigung der Parzellen vorgenommen werden.
AGRIDEA - Schonende Bodenbearbeitung im Ackerbau |
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