BFF & funktionnelle Biodiversität

Biodiversitätsförderflächen (BFF)

Biodiversitätsförderflächen (BFF) werden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen angelegt, um die Biodiversität zu erhalten und die Landschaft zu bereichern. Dies sind z. B. Hecken, extensive Wiesen, Buntbrachen, Hochstammobstbäume oder extensive Weiden.
Die BFF werden in zwei Qualitätsstufen mit unterschiedlichen Anforderungen eingeteilt:

  • Die Qualitätsstufe I (QI) ist Voraussetzung für den OeLN
  • Die Qualitätsstufe II (QII) verlangt zusätzliche Anforderungen (siehe unter "BFF QII")


Es ist auch möglich, diese Flächen räumlich so anzulegen, dass sie miteinander vernetzt sind und dadurch die Mobilität der Fauna verbessern (siehe unter "Oekologische Vernetzung").

Funktionnelle Biodiversität

Durch die gezielte Begünstigung von Nützlingen und Bestäubern fördern Blühstreifen in Acker- oder Dauerkulturen die Förderung der funktionellen Biodiversität. Diese Streifen können ein- oder mehrjährig sein. Die Nützlingsstreifen sind in der angemessener Anteil an Biodiversitätsförderflächen anrechnbar.

Zusammenfassung der neuen BFF

Streifen im offenen Ackerland

  • 3 bis 6 m breiter Streifen über die gesamte Parzellenlänge
  • im Tal- oder Hügelgebiet gelegen
  • eine vom BLW zugelassene ein- oder mehrjährigen Mischung
  • Saat vor dem 15. Mai (Frühjahrssaat) oder im September (Herbstsaat)
  • Mindestens 100 Tage ohne Mahd
  • Keine Düngung und kein Pflanzenschutzmittel (höchstens Einzelstockbehandlung)
  • Mahd ab dem 2. Jahr auf höchstens der Hälfte der Fläche zwischen dem 1. Oktober und dem 1. März 

Getreide in weiter Reihen

  • Flächen mit Sommer- oder Wintergetreide, bei denen mindestens 40 % der Anzahl Reihen über die Breite der Sämaschine ungesät bleiben
  • Dies gilt auch für Quersaaten an den Stirnseiten der Flächen
  • Der Reihenabstand in ungesäten Bereichen beträgt mindestens 30 cm
  • Unkräuter dürfen im Frühjahr entweder durch einmaliges Striegeln bis zum 15. April oder durch eine einmalige Herbizidanwendung bekämpft werden
  • Im Herbst sind Herbizidanwendung und Striegeln erlaubt
  • Pflanzenschutzbehandlungen mit Produkten anderer Kategorien als Herbiziden (z. B. Fungizide) sind nicht eingeschränkt
  • Düngung ist erlaubt
  • Untersaaten mit Klee oder Klee-Grasmischungen sind erlaubt

Nützliche Informationen

Kontrollen

Der Betriebsleiter muss anhand von Aufzeichnungen nachweisen, dass er die Anforderungen erfüllt. Die Plausibilität wird im Feld überprüft.

Vorzubereitende Dokumente:

  • Feld- oder Wiesenkalender des laufenden und des vergangenen Jahres
  • Beleg eines vom BLW anerkannten Saatgutes

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