Phasenfütterung

Phasenfütterung von Schweinen

Mastschweine, Zuchtschweine und Ferkel, bei denen der Stickstoff der Futterration je nach Wachstumsphase und Produktion an ihre Bedürfnisse angepasst wird, erhalten einen jährlichen Beitrag pro GVE.
Dieses Beitragsprogramm besteht bis und mit 2026. Danach ist  geplant, diese Anforderung im OeLN zu integrieren!

Zusammenfassung der Anforderungen:

  • Gültig bis 31.12.2022: Die gesamte Futterration von Schweinen aus eigener Aufzucht darf den durchschnittlichen Rohproteingehalt von 11 Gramm pro Megajoule verdauliche Energie Schwein (11 g RP / MJ VES) nicht überschreiten.
  • Gültig ab 1.1.2023: Die im untenstehenden Agridea-Merkblatt angegebenen spezifischen Grenzwerte von RP / MJ VES dürfen pro Tierkategorie nicht überschritten werden.
  • Der gesamte Schweinebestand eines Betriebes muss die Anforderungen erfüllen.
  • Es ist nicht möglich, bestimmte Kategorien oder Produktionseinheiten auszuschließen.

Nützliche Informationen

Kontrollen

Die Kontrolle erfolgt rein administrativ auf der Grundlage der Vorjahresdaten.

Vorzubereitende Dokumente:

  • Berechnung der linearen Korrektur des Vorjahres (oder des vorletzten Jahres bei einer Kontrolle vor dem 1. April)
  • Vereinbarung mit Grangeneuve für die Fütterung von nährstoffreduziertem Futter

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