GUB - Büschelibirnen

GUB - Büschelibirnen

Die geschützte Ursprungsbezeichnung wurde 2007 beim BLW registriert. Ab der Ernte 2013 können die Büschelibirnen nur noch unter der Bezeichnung "Poire à Botzi" verkauft werden.

Die Sorte zeichnet sich dadurch aus, dass aus einer Knospe jeweils ein Büschel von mehreren Birnen wächst; dabei gibt es genaue Qualitätsanforderungen, welche im Pflichtenheft von "Poire à Botzi" beschrieben werden. Die Produktion, die Lagerung des Frischobstes und die Konservenverarbeitung von "Poire à Botzi" erfolgen ausschliesslich innerhalb der Grenzen des Kantons Freiburg einschliesslich der beiden berner Exklaven Clavaleyres und Münchenwiler sowie der Bezirke Avenches und Payerne und der Gemeinden Yvonand und Dompierre des Kantons Waadt. Die Pflanzung von Bäumen zur Produktion von "Poire à Botzi" ist bis in eine Höhenlage von maximal 900 m ü. M. gestattet.

Nützliche Informationen

Kontrollen

Die Kontrollen werden während oder sofort nach der Ernte von Obstbauspezialisten der FIPO durchgeführt. Deshalb können diese Kontrollen nur mit OeLN-Obstbau-Kontrollen koordiniert werden.

Während der Kontrolle muss zwingend ein Teil der Ernte sortiert sein, damit der Kontrolleur die Kalibrierung der zu verkaufenden Birnen überprüfen kann. Die Kalibrierung muss zwischen 35 und 55 mm liegen.

Kontrollrythmus: 

  • 1 x / 5 Jahre in 20 % der bestehenden Anlagen, 1 x / 5 Jahre bei den Produzenten, welche ihre Produkte nicht vermarkten.
  • 1x / 2 Jahre bei den Produzenten, welche ihre Produktion vermarkten, bei den Verarbeitungsbetrieben und bei den Neuproduzenten.

Vorzubereitende Dokumente für die Kontrolle

  • OeLN-Bestätigung der Kantone FR oder VD oder Bio-Bestätigung: die Produzenten halten sich an die Richtlinien des Oekologischen Leistungsnachweises (OeLN) oder an die gesetzlichen Bestimmungen über den Biologischen Landbau (Bio). 
  • Bei Neuanpflanzungen einiger Bäume muss die Rechnung des Kaufs der neuen Bäume oder der Edelreiser vorgelegt werden können.
  • Beim Pflanzen eines neuen Obstgartens: Checklisten von Baumschulen und neuen "Poire à Botzi" – Bäumen müssen vorhanden sein. Diese Kontrolle wird von einem Selektionsteam aus Fachleuten vorgenommen.
  • Konforme Etiketten

Die Kontrollkosten werden vom Freiburger Obstverband (UFF) übernommen und mit Produzentenbeiträgen finanziert.