IP-SUISSE

Die Anforderungen an die IP-Suisse-Produktion beinhalten zwei Niveaus:

  1.  Gesamtbetriebliche Grundanforderungen
  2.  Anforderungen für die Produktion unter IP-SUISSE-Label: zusätzlich zu den Grundanforderungen müssen die allgemeinen Label- und branchenspezifischen Anforderungen erfüllt sein.

Pflanzenbau

Anforderungen:

Je nach Kultur gelten unterschiedliche Einschränkungen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Die Stickstoffdüngung ist pro Gabe begrenzt. Die detaillierten Anforderungen an die Kultur findet man in den spezifischen Richtlinien von IP-Suisse.

  • Erfüllung des OeLN gemäss Direktzahlungsverordnung des Bundes
  • Erfüllung der IP-Suisse-Grundanforderungen
  • Erfüllung der spezifischen IP-Suisse-Anforderungen pro Label

Fleischproduktion

Dieses Label umfasst folgende Tierkategorien: Rindvieh, Schweine, Schafe, Lämmer, Geflügel, Kaninchen

Anforderungen:

  • Die Tiere müssen gemäß der Verordnung für besonders tierfreundliche Stallhaltung (BTS) gehalten werden.
  • Die RAUS-Vorschriften (regelmässiger Auslauf ins Freie) müssen bei den meisten Tierkategorien auch erfüllt sein.
  • Die Verwendung von GVO ist auf allen Produktionsebenen verboten (Futter inbegriffen).
  • Spezifische Anforderungen pro Tierkategorie
  • Erfüllung des OeLN gemäss Direktzahlungsverordnung des Bundes
  • Erfüllung der IP-Suisse-Grundanforderungen
  • Erfüllung der spezifischen IP-Suisse-Anforderungen pro Label

Nützliche Informationen

Kontrollen im Pflanzenbau

Die IP-Suisse-Kontrollen werden so weit wie möglich mit den amtlichen Kontrollen koordiniert und im Auftrag von Agrosolution durchgeführt.

Kontrollen in der Tierproduktion

Die IP-Suisse-Kontrollen werden so weit wie möglich mit den amtlichen Kontrollen koordiniert und im Auftrag von Agrosolution durchgeführt.

Die Kontrollen werden jährlich durchgeführt und können angemeldet werden oder auch nicht..