Bezeichnung "Berg"

Kennzeichnung "Berg"

Die Anforderungen, die die Verwendung der Kennzeichnung "Berg" und "Alp" definieren, sind in der Berg- und Alp-Verordnung (BAlV) beschrieben.

Die Verordnung über die Verwendung der Kennzeichnungen «Berg» und «Alp» verlangt, dass Berg- und Alpprodukte überwiegend aus Rohstoffen der angegebenen Region bestehen und in der Regel dort produziert werden.

Nützliche Informationen

Kontrollen

Die Kontrollen der Kennzeichnung «Berg» werden im Sommer zusammen mit den OeLN-Kontrollen durchgeführt.

Vorzubereitende Dokumente:

  • «Definitive und abgeschlossene» Nährstoffbilanz des Vorjahres
  • «Definitive und abgeschlossene» GMF-Futterbilanz des Vorjahres
  • Feld- oder Wiesenkalender des Vorjahres