BIO - Verordnung

Die Bezeichnung "BIO" für landwirtschaftliche Produkte ist in der Verordnung über die biologische Landwirtschaft geregelt. Darin sind die Mindeststandards für die biologische Landwirtschaft definiert.

Der Bund fördert diese besonders umweltfreundliche Produktionsmethode. Beiträge werden jedoch nur ausbezahlt, wenn die in der Verordnung über den biologischen Landbau enthaltenen Anforderungen für den biologischen Landbau (Artikel 3, 6 bis 16h und 39 bis 39h) erfüllt sind.

BIO Knospe

Die Knospe ist eine Marke von Bio Suisse mit Produktionsstandards, die über den gesetzlichen Anforderungen liegen, und garantiert einen höheren Status für Bio-Produkte. Die Anforderungen sind im Pflichtenheft von Bio Suisse detailliert beschrieben.

Kontrollen

Durch die Zusammenarbeit mit Bio Test Agro sind wir ab 2019 in der Lage spezifische Kontrollen auf biologischproduzierenden Betrieben koordiniert durchzuführen. 

Die gemeinsamen Fachkompetenzen der Bio Test Agro und der FIPO  gewährleisten effiziente und professionelle Kontrollen.

Gesetzliche Grundlagen

Direktzahlungsverordnung - DVZ

Alle Formulare - BIO Test Agro

Bioregelwerk - BIO - Aktuelles

Kontrollen

Die Anforderungen der BIO Suisse (Deklaration Knospe) werden aus betriebsrationellen Gründen gleichzeitig mit denjenigen der «Bio- Verordnung» kontrolliert.

Anforderungen und Anweisungen

Bio Suisse