Verzicht auf Herbizide

Verzicht auf Herbizide

Das Beitragsprogramm "Verzicht auf Herbizide" in Acker- und Spezialkulturen übernimmt und ersetzt die Richtlinien der "Herbizidreduzierung" und "Ohne Herbizide". Diese Massnahme zielt darauf ab, die mit dem Einsatz von Pestiziden verbundenen Risiken zu verringern, indem Landwirte ermutigt werden, andere agronomische Lösungen zur Bekämpfung von Unkräutern in ihren Kulturen anzuwenden.

Zusammenfassung der Anforderungen

  • Kein Herbizideinsatz ab der Ernte der vorangehenden Hauptkultur bis zur Ernte der beitragsberechtigten Hauptkultur.
  • Die Anforderungen müssen für alle Parzellen einer angemeldeten Kultur erfüllt sein.
  • Oekologische Ausgleichsflächen (ausser Getreide in "Weiter Reihe") und Blühstreifen für Nützlinge sind nicht beitragsberechtigt.

Nützliche Informationen

Kontrolllen

Der Betriebsleiter muss anhand von Aufzeichnungen nachweisen, dass er die Anforderungen erfüllt. Die Plausibilität wird im Feld überprüft.

Vorzubereitende Dokumente:

  • Feld- oder Wiesenkalender des laufenden und des vergangenen Jahres

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