Verzicht auf PSM (extenso)

Verzicht auf Pflanzenschutzmittel (Extenso)

Der Beitrag für die extensive Produktion unter vollständigem Verzicht auf den Einsatz von Fungiziden, Insektiziden, Wachstumsregulatoren und chemisch-synthetischen Stimulatoren der natürlichen Abwehrkräfte zielt darauf ab, das Risiko verringerter Erträge zu kompensieren.

Die Beiträge werden pro Kultur auf dem gesamten Betrieb gewährt. Der Betriebsleiter muss im Voraus entscheiden, bei welchen Kulturen er diese Anforderungen gesamtbetrieblich einhalten will.

Betroffene Kulturen:

  • Getreide: Brotweizen, Hartweizen, Futterweizen (swiss granum*), Roggen, Dinkel, Hafer, Gerste, Triticale, Trockenreis, Emmer und Einkorn woiw Mischungen dieser Getreidearten
  • Raps
  • Sonnenblumen
  • Ackerbohnen
  • Eiweisserbsen
  • Lupinen
  • Zuckerrüben
  • Freiland-Konservengemüse
  • Mischungen von Erbsen, Ackerbohnen oder Lupinen mit Getreide

*der Beitrag wird nur für Futterweizensorten ausbezahlt, die auf der empfohlenen Sortenliste von swissgranum aufegführt sind.

Zusammenfassung der Anforderungen

für jede angemeldete Kultur auf ihrer gesamten Fläche des Betriebes:

  • Verzicht auf Fungizide, Insektizide, Wachstumsregulatoren und chemische Stimulatoren für die Synthese natürlicher Abwehrstoffe
  • Der Einsatz von Herbiziden und Schneckenkörner ist erlaubt
  • Die Ernte muss im reifen Zustand erfolgen

 

Ausnahmen:
Folgende Behandlungen dürfen angewendet werden:

  • Molluskizide auf Basis von Eisen-III-Phosphat oder Metaldehyd
  • natürliche Abwehrstimulanzien auf Basis von Laminarin  im Getreide (z. B. Iodus40)
  • Organismen und Grundstoffe nach Anhang 1, Teil B, C und D Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV), z. B. Coniothyrium minitans gegen Sclerotinia oder Bacillus thuringensis gegen Kartoffelkäfer
  • im Rapsanbau: Insektiziede auf Kaolinbasis (z. B. Surround) zur Bekämpfung des Rapsglanzkäfers
  • im Kartoffelbau: Fungizide
  • im Pflanzenbau: Parafinöl (z. B. Parafol, Weissöl, Zofal-D, usw.) gegen Blattläuse

Nützliche Informationen

Kontrollen

Wenn sich der Landwirt aus agronomischen Gründen im Laufe des Jahres für die Abmeldung einer Extensokultur entscheidet und eine für Extenso nicht erlaubte Behandlung durchführt, beispielsweise wegen eines hohen Drucks von Krankheiten oder Schädlingen, ist es unbedingt erforderlich, Grangeneuve (Sektor Direktzahlungen) spätestens am ersten Arbeitstag nach dieser Behandlung darüber zu informieren.

 

Vorzubereitende Dokumente:

  • Feldkalender des laufenden Jahres und des Vorjahres