Geschätzte Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter,
Sie sind seit längerem für das SwissGAP-Programm bei Agrosolution angemeldet und eine Wiederholungskontrolle durch die FIPO ist in diesem Jahr fällig.
ODER
Sie haben sich in diesem Jahr bei Agrosolution neu für das SwissGAP-Programm angemeldet und die FIPO als Kontrollorgan gewählt.
In beiden Fällen ist es uns ein Anliegen, Sie auf die Neuerungen im SwissGAP 2026-V1.0 - Programm aufmerksam zu machen. Ab 1. Januar 2026 tritt SwissGAP 2026-V1.0 in Kraft. Es handelt sich um eine neue Version, in der einige Kapitel zusammengelegt und neue Dokumente erstellt wurden.
Damit Sie sich bestmöglich auf die Kontrolle 2026 vorbereiten können, geben wir Ihnen nachfolgend einige Tipps.
Um Zeit und Kosten zu sparen, schlagen wir Ihnen folgende Vorgehensweise vor:
Besorgen Sie sich bitte die SwissGAP-Umsetzungsdokumentation 2026-V1.0 und passen Sie alle nötigen Dokumente an. Sie können die Dokumentation bei Agrosolution kostenpflichtig bestellen oder selbst herunterladen und einordnen.
Verwenden Sie bitte die Beschilderungen der neuen Version SwissGAP 2026-V1.0.
→Detaillierte Erklärung zur Umsetzungsdokumentation.
Füllen Sie bitte unbedingt die Pauschaldeklaration (PD) 2026 aus.
Die Pauschaldeklaration ist ein wichtiges Hilfsmittel, das neu 14 Fragen enthält. Anhand der Antworten in der PD, werden dynamisch einige Punkte in der Selbstkontrolle vorausgefüllt. Dies kann den Zeitaufwand für die Selbstkontrolle beträchtlich verkürzen und ist eine wichtige Vorbereitung der Kontrolle. Die FIPO kontrolliert nur kritische (rote) und nicht-kritische Punkte (gelbe), keine Empfehlungen (grüne).
→Über die PD abgedeckten Kontrollpunkte SwissGAP-V1.0
Sehr WICHTIG! Füllen Sie bitte in jedem Fall die Selbstkontrolle 2026 auf der Version 2026-V1.0 aus.
Die Selbstkontrolle muss jährlich gemacht werden. Die Toleranz für die Anzahl gelber Punkte ist weniger gross in der neuen Version! Je nach Gewichtung eines gelben Punktes sind nur noch 1 - 2 gelbe Punkte toleriert. Achten Sie bitte darauf beim Ausfüllen der Selbstkontrolle.
Neu: Bei Recyclingdüngern (Produkte aus Biogasanlagen) mit einer Vergärungstemperatur von 55 °C oder mehr muss ein Nachweis über die Vergärungstemperatur erbracht werden (Webseite von Lieferant o. Angaben auf Lieferscheinen) (Index 2.1.5)
Neu: Der Wasserverbrauch muss aufgezeichnet sein; der Punkt wurde von gelb auf rot umgestellt (Index 6.1.5).
→Für Neuaufnahmen: Füllen Sie die Selbstkontrolle 2026-V1.0 aus. Zudem müssen Aufzeichnungen bezüglich der angemeldeten Kultur von mindestens 3 Monaten vorliegen.
→Für Wiederholungskontrollen: Wir bitten Sie vor der diesjährigen Kontrolle ausnahmsweise schon die Selbstkontrolle 2026 gemäss der Version 2026-V1.0 ausgefüllt bereit zu halten, sowie diejenigen von 2025 und 2024.
Bereiten Sie bitte alle Dokumente 2026-V1.0 gemäss der Hilfscheckliste für die Bürokontrolle vor und halten Sie bitte die vorgegebenen Reihenfolge der Dokumente ein. Achtung! Die Dokumente 2026-V1.0 sind teilweise neugestaltet und weisen neue Anforderungen auf. Lesen Sie die Dokumente aufmerksam durch und machen Sie bitte die nötigen Einträge und Ergänzungen. Wenn nötig datieren und unterschreiben Sie bitte die Dokumente.
Auf dem Kontrollrundgang auf Ihrem Betrieb empfehlen wir Ihnen, gemäss der Hilfscheckliste des Betriebsrundgangs vorzugehen.
Kontrollkosten und Termine
Die Kontrollkosten beinhalten eine Grundpauschale sowie einen Stundenansatz, d.h. eine gut vorbereitete Kontrolle ist günstiger.
Die Kontrollen müssen spätestens bis zum 31. Oktober 2026 durchgeführt sein. Unser Kontrolleur wird Sie vor der Kontrolle kontaktieren, um einen Kontrolltermin abzumachen. Wir bitten Sie sich an den abgemachten Termin zu halten, andernfalls kann die Kontrolle nicht innert nützlicher Frist gewährleistet werden.
Das Agrosolution-Team steht Ihnen für alle spezifischen Fragen zur Verfügung : 031/910 20 90
Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.
Wir unternehmen alles, um verlässliche und aktuelle Informationen bereitzustellen, wobei nur die geltenden, gesetzlichen Bestimmungen massgebend sind.