Oekoqualitätsverordnung
Um die natürliche Artenvielfalt zu erhalten und zu fördern, unterstützt der Bund auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche ökologische Ausgleichsflächen (OeAF) von besonderer biologischer Qualität mit Finanzhilfen.
Beiträge werden ausgerichtet an folgende ökologische Ausgleichsflächen, welche die Anforderungen des Kantons an die biologische Qualität erfüllen: extensiv genutzte Wiesen, wenig intensiv genutzte Wiesen, Streueflächen, Hecken, Feld- und Ufergehölze, Hochstamm-Feldobstbäume, extensiv genutzte Weiden, Waldweiden, Rebflächen mit hoher Artenvielfalt.
OeAF-Typen
Kriterien für die biologische Qualität
- die extensiv und wenig intensiv genutzten Wiesen und die Streueflächen müssen als ökologische Ausgleichsflächen angemeldet sein und mindestens 6 Indikator-Pflanzenarten der Produktionszone aufweisen.
- die extensiv genutzten Weiden und die Waldweiden (Dauerwiesen) müssen auf mindestens 20 % der beweideten Fläche mindestens 6 Zeigerpflanzen sowie einen Mindestanteil an Strukturelementen mit biologischer Qualität (Einzelsträucher, Einzelbäume, Hecken, Trockenmauern, Teiche/Tümpel, …) aufweisen.
- die Hecken, Feld- und Ufergehölze müssen pro 10 Laufmeter durchschnittlich mindestens 5 verschiedene einheimische Strauch- und Baumarten aufweisen. Dabei bestehen mindestens 20 % der Strauchschicht aus dornentragenden Sträuchern oder pro 30 Laufmeter steht mindestens ein landschaftstypischer Baum.
- bei den Hochstamm-Feldobstbäumen müssen, zur Erfüllung der biologischen Mindestqualität, genügend natürliche oder künstliche Nisthölen vorhanden sein. Zudem muss entweder die Zurechnungsfläche Qualität aufweisen oder es müssen genügend Strukturelemente vorhanden sein.






