Kontrolleure

Die Kontrollen werden durchgeführt von unabhängigen und qualifizierten Kontrolleuren. Diese liefern eine Konformitätsbestätigung für die Betriebe. 
Sie verfügen über eine Grundausbildung und werden periodisch sowohl technisch als auch psychologisch weitergebildet.

Gegenwärtig arbeiten 30 bis 35 Kontrolleure für die FIPO.
Die Aktivität als Kontrolleur ist anspruchsvoll und verlangt eine minimale Verfügbarkeit von zirka 23 Arbeitstagen pro Jahr, was einem ungefähren Beschäftigungsgrad von 15 % entspricht. 

Anforderungen zur Anstellung

  • Eidgenössischer Berufsausweis oder gleichwertige Ausbildung.
  • Selbständiger Betriebsleiter oder Angestellter auf dem Familienbetrieb und seit 2 Jahren praktizierender IP/OeLN- oder BIO-Betrieb.
  • Teilzeitanstellung (verfügbar für eine gewisse Anzahl Kontrolltage pro Jahr).
  • Keine beruflichen Aktivitäten, die die Unabhängigkeit als Kontrolleur in Frage stellen könnten (z. B. Handel mit landwirtschaftlichen Gütern, Verkauf von Versicherungen, usw.).
  • Verfügbarkeit, um die geforderten Ausbildungen zu besuchen.
  • Positiver Charakter
  • Vielseitigkeit
  • Zweisprachigkeit (erwünscht)

Voraussetzungen, um die Kontrollen durchführen zu können:

  • Verpflichtung zur Teilnahme an den Weiterbildungen
  • Berufliche Schweigepflicht
  • Bei persönlicher Befangenheit (z. B. Verwandtschaft) in den Ausstand treten
  • Keine beratende Tätigkeit

Ausbildung der Kontrolleure:

Grundausbildung

  • Theoretische Schulung (2 bis 3 Tage)
  • Praktische Schulung (3 Tage)
  • Psychologische Schulung

Weiterbildung

  • Jährliche Schulung pro Programm
  • Vertieftes Studium der Dokumentationen
  • Prüfungen beim Abschluss der Schulungen
  • Schulung von Spezialisten

Wenn Sie diese Tätigkeit interessiert, zögern Sie nicht, uns per E-mail oder per Telefon zu kontaktieren.

  • L’Association Fribourgeoise des Agriculteurs
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