Kennzeichnung Geflügel

In der Verordnung vom 23. November 2005 über die Kennzeichnung von Geflügelfleisch in Bezug auf die Produktionsmethode (Geflügelkennzeichnungsverordnung, GKZV) werden die Kennzeichnungen von Poulet- und Trutenfleisch aus tierfreundlichen Haltungssystemen klar definiert sowie vor Missbrauch und unlauterem Wettbewerb geschützt.

Die Geflügelkennzeichnungsverordnung  definiert die Anforderungen von folgenden Kennzeichnungen;

  • extensive Bodenhaltung
  • besonders tierfreundliche Stallhaltung
  • Auslaufhaltung
  • Freilandhaltung
  • uneingeschränkte Freilandhaltung

Gemäss dieser Verordnung muss der Betrieb, der sein Geflügelfleisch mit der Haltungsform kennzeichenen will, zertifiziert sein. Die OIC ist für diesen Bereich akkreditiert und delegiert die Kontrollen auf den landwirtschaftlichen Betrieben der FIPO.

Kontrolle

  • Die Koordination der "Kennzeichnung Geflügel" mit anderen Kontrollen gestaltet sich eher schwierig, da es sich um eine jährlich wiederkehrende Kontrolle handelt. Somit können nur zirka 50% der Kontrollen in die laufenden Kontrollen (z. Bsp. BTS) der FIPO integriert werden.
  • Kontrollrythmus : 1 x / Jahr
  • Die Kontrolle wird angemeldet.
  • Vorzubereitenden Dokumente für eine Kontrolle: Auslaufjournal zum Aussenklimabereich mit dessen aktueller Skizze mit den relevanten Massen und Flächen sowie mit der maximalen Anzahl  erlaubter Tieren, Dokument mit den Angaben der Zusammensetzung des verabreichten Futters.
  • Die Kontrollkosten gehen zu Lasten der OIC.

Nützliche Adressen

Inspektionstelle
Henri Moser
AFAPI
Rte de Grangeneuve 19
1725 Posieux
Tel. : 026/305.59.21
Fax : 026/305.59.29
moserh(at)afapi-fipo.ch

Interkantonale Zertifizierungsstelle
Sandrine Maugé
Avenue d'Ouchy 66
CP 128
1000  Lausanne 6
Tel. F : 021 601 53 75
Tel. D : 031 544 12 55
Fax : 021 601 53 79
s.mauge(at)oic-izs.ch
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