AOC Büschelibirnen
Im Herbst 2007 hat das Bundesamt für Landwirtschaft entschieden, die "Poire à Botzi" (Büschelibirnen) als geschützte Ursprungsbezeichnung AOC einzutragen.
Ab der Ernte 2013 können die Büschelibirnen nur noch unter der Bezeichnung "Poire à Botzi" verkauft werden.
Die Sorte zeichnet sich dadurch aus, dass aus einer Knospe jeweils ein Büschel von mehreren Birnen wächst; dabei gibt es genaue Qualitätsanforderungen, welche im Pflichtenheft von "Poire à Botzi" beschrieben werden.
Die Produktion, die Lagerung des Frischobstes und die Konservenverarbeitung von "Poire à Botzi" erfolgen ausschliesslich innerhalb der Grenzen des Kantons Freiburg einschliesslich der beiden berner Enklaven Clavaleyres und Münchenwiler sowie der Bezirke Avenches und Payerne und der Gemeinden Yvonand und Dompierre des Kantons Waadt. Die Pflanzung von Bäumen zur Produktion von "Poire à Botzi" ist bis in eine Höhenlage von maximal 900 m ü. M. gestattet.
Die Erntezeit erstreckt sich von anfangs August bis Mitte September. Die bepflanzte Fläche beträgt ungefähr fünf Hektaren, dies ergibt einen durchschnittlichen Ertrag von 50 bis 70 Tonnen pro Jahr.
Die Büschelibirne ist eng verbunden mit der Freiburger Chilbi, einem traditionellen Fest des Alpabzuges in Greyerz und des Erntedankes im Unterland.
Die Produzenten halten sich an die Richtlinien des Oekologischen Leistungsnachweises (OeLN) oder an die gesetzlichen Bestimmungen über den Biologischen Landbau (Bio).
Die Kontrollen werden von Obstbauspezialisten durchgeführt. Da dies nur in einer kurzen Zeitspanne möglich ist, können diese nur mit den OeLN-Obstbau-Kontrollen koordiniert werden.
Kontrolle
- Liste der Dokumente zur Vorbereitung der Kontrolle:
- Parzellenregister
- OeLN- (oder Bio-) Bestätigung
- falls ein bis 2 neue Bäume gepflanzt wurden: Rechnung des Ankaufs der Bäume oder der Edelreiser.
- Die Kontrolle erfolgt während oder unmittelbar nach der Ernte. Während der Kontrolle muss zwingend ein Teil der Ernte sortiert sein. Dabei wird ein Muster von Birnen von der Degustationskommission degustiert.
- Kontrollrythmus:
- 1 x/5 Jahre in 20 % der bestehenden Anlagen, 1 x /5 Jahre bei den Produzenten, welche ihre Produkte nicht vermarkten.
- 1x/2 Jahre bei den Produzenten, welche ihre Produktion vermarkten, bei den Verarbeitungsbetrieben und bei den Neuproduzenten.
- Die Kontrolle muss angemeldet werden, ausser wenn Ungereimtheiten oder Zweifel bestehen (unvermutete Kontrolle).
- Die Kontrollkosten werden vom SOV übernommen und mit Produzentenbeiträgen finanziert.
Adresses utiles
Verantwortlich, Anmeldung, Ausnahmebewilligungen
Union fruitière fribourgeoise (UFF) et Collège de sélectionneurs: , z.H.
Zentralstelle für Obstbau, D. Ruggli
Rte de Grangeneuve
1725 Posieux
RuggliD(at)fr.ch
Akkreditierte Kontrollstelle
Heinrich Moser
FIPO
Grangeneuve
1725 Posieux
Tel. : 026 / 305 59 21
Fax : 026 / 305 59 29
moserh(at)fr.ch
Zertifizierungsstelle
Zust. für das Dossier Poire à Botzi:
Raphael Sermet
ProCert Safety AG
Holzikofenweg 22
3000 Bern 23
Tel. : 031/560 67 70
Fax : 031/560 67 60
r.sermet(at)procert.ch







